Zollbestimmungen
Duty Free
Ab 01.07.1999 ist der Duty Free-Verkauf von Tabakwaren und Alkohol nur an Personen erlaubt, die in Länder außerhalb der EU reisen. Alle weiteren Waren können jedoch auch von Reisenden erworben werden, die innerhalb der europäischen Gemeinschaft unterwegs sind.
Zollbestimmungen
Ab 01.01.2003 gelten neue Regelungen für die Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren nach Schweden:
Reisen innerhalb der EU
- 5 Liter alkoholische Getränke
- 6 Liter hochprozentiger Wein
- 52 Liter Wein
- 64 Liter hochprozentiges Bier
- 400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 550 g Tabak
Reisen außerhalb der EU
- 1 Liter alkoholische Getränke oder 2 Liter hochprozentiger Wein oder Sekt
- 2 Liter Wein
- 64 Liter hochprozentiges Bier
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
Wichtiger Hinweis! Alkohol darf nur von Personen eingeführt werden, die mindestens 20 Jahre alt sind. Für Tabakwaren gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Weitere Informationen zu den Zollbestimmungen:
» www.tullverket.se
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